Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Unternehmen:
Anzahl Mitarbeiter:

Betriebsspezifische Betreuung – Prüfung der Relevanz der Aufgabenfelder

Aufgabenfeld Auslösekriterien: Trifft auf meinen Betrieb zu ja
1 Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
1.1 Besondere Tätigkeiten a) Feuerarbeiten in brand- und explosions­gefährdeten Bereichen
b) Gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Anlagen
c) Arbeiten in gasgefähr­deten Bereichen
d) Andere gefährliche Arbei­ten (Schweißen in engen Räumen, Spreng­arbeiten, Fällen von Bäumen, ...)
e) Arbeiten unter Infektions­gefahren
f) Umgang mit ionisierender Strahlung, Arbeiten im Bereich elektromagnetischer Felder
g) Alleinarbeit
h) Andere Tätigkeiten, die besondere Schutzmaß­nahmen erfordern
i) Tätigkeiten, die nicht typisch für den Wirtschafts­zweig bzw. für das Kern­geschäft des Betriebes sind
j)
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen a) Vielzahl von unterschiedlichen Quellen bzw. besondere gefahr­bringende Bedingungen für spezifische Gefährdungen (z. B. Lärmquellen)
b) Vielzahl von unterschiedlichen Gefahrstoffen
c) Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen bei Tätig­keiten mit krebserregenden, erbgutver­ändernden und fruchtbarkeits­gefährdenden Gefahrstoffen gem. Gefahrstoff­verordnung erfordern
d) Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 gem. Biostoff­verordnung umgegangen wird
e) Gefährliche Arbeitsgegen­stände (Abmessungen, Gewichte, Oberflächen­beschaffenheit, thermische Zustände, ...) bzw. besondere gefahrbringende Bedingungen im Umgang
f) Arbeiten an hohen Masten, Türmen und an anderen hoch gelegenen Arbeitsplätzen
g) Unübersichtliches Werks­gelände mit innerbetrieblichem Transport und Verkehr
h) Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern
i) Arbeitsplätze mit speziellen Anforderungen an die Funktions­fähigkeit sowie an die Über­prüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (Beispiel: Umfangreiche Prüfungen nach BetrSichV – beachte insbes. § 3 Abs. 3, sowie §§ 10 und 14 ff. BetrSichV)
j)
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken a) Anforderungen aus der Arbeitsaufgabe (hohe Auf­merksamkeitsanforde­rungen, große Arbeits­menge, besonderer Schwierigkeitsgrad, ...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen
b) Anforderungen aus der Arbeitsorganisation (Arbeitsablauf, Störungs­häufigkeiten, Art der Zusammenarbeit, ...) mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen
c) Andere Anforderungen mit Potenzialen psychischer Fehlbeanspruchungen
d) Tätigkeiten mit Potenzialen physischer Fehlbeanspruchungen: Manuelle Handhabung von Lasten (Hohe Risikostufe gem. Leitmerkmalmethode)
e) Tätigkeiten mit Potenzialen physischer Fehlbeanspruchungen: Häufig wiederkehrende kurzzyklische Bewegung kleiner Muskelgruppen
f) Tätigkeiten mit Potenzialen physischer Fehlbeanspruchungen: Arbeit in Zwangshaltungen
g) Tätigkeiten mit Potenzialen physischer Fehlbeanspruchungen: Statische Arbeit (z. B. Haltearbeit)
h) Schichtarbeit mit Nachtarbeitsanteilen
i) Einsatz von Fremdfirmen mit einem betriebs- bzw. tätigkeitsspezifischen Gefährdungspotenzial
j)
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge a) Pflichtuntersuchungen erforderlich
b) Angebotsuntersuchungen erforderlich
c) Wunschuntersuchungen gefordert
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz a) Anforderungen an die Qualifikation und andere personelle Voraus­set­zungen der Beschäf­tigten entsprechend Forderungen in speziellen Vorschriften
b) Qualifikations­anforde­rungen für Notfallsituationen
c) Personalentwick­lungs­maßnahmen (PE) zum Arbeitsschutz
d) Besondere Personen­gruppen (Schwangere, Jugendliche, ...)
e) Einsatz von Zeitarbeitnehmern
f) Anforderungen an den Arbeitsprozess zur Teilhabe behinderter Menschen
g) Wiedereingliederung von Beschäftigten
h) Betriebsspezifischer Aufwand für die Gewähr­leistung von Sicherheit und Gesundheit verursacht durch Dritte (z. B. Kinder, Schüler, Studenten, Publikums­verkehr, Kunden, ...)
i)
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels a) Hoher Anteil von älteren Beschäftigten
b) Divergenz zwischen Fähig­keitsprofil der Beschäftigten und Anforderungsprofil durch die Arbeitsaufgabe unter den Bedingungen alternder Belegschaften
c) Defizite in der altersadäquaten Arbeitsgestaltung
d) Entwicklung des Führungs­verhaltens unter den Bedin­gungen älter werdender Belegschaften
e)
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit a) Überdurchschnittlich hoher Krankenstand (Vergleichs­werte innerhalb des Unter­nehmens, vergleichbare Betriebe, Branchen­durch­schnitt)
b) Defizite in der menschen- und gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeits­auf­gaben, Arbeitsorgani­sation und Arbeitsumgebung im Hinblick auf den Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen
c) Nicht hinreichende Angebote zu betrieblichen Aktivitäten zum Erhalt der gesundheitlichen Ressour­cen im Zusammenhang mit der Arbeit (Rückenschulen, Pausengymnastik, ...)
d) Unzureichende Gesund­heits­kompetenz der Beschäf­tigten zum Erhalt der gesund­heitlichen Ressour­cen im Zusammenhang mit der Arbeit
e)
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements a) Betriebliche Entschei­dung für die Einführung eines Gesundheits­managements
b) Betreiben eines Gesund­heits­manage­ments
c)
2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten a) Für den Betrieb gegen­über der Grundbetreuung neuartige/neue Risiken sind zu erwarten
b) Neuartige Gefahren­quellen können auftreten
c) Grundlegend veränderte Wirkungen auf die Arbeits­umgebung
d) Bisherige Schutzmaß­nahmen können nicht/nur bedingt übertragen werden
e) Es bestehen keine standardisierten Lösungen
f) Es sind grundlegend neu­artige Anforderungen an die Qualifikation/das arbeitsschutz­gerechte Verhalten zu erwarten
g) Es wird eine grund­legend veränderte Organi­sation erforderlich
h) Es entstehen andere/ neue Schnittstellen zu bestehenden Arbeits­systemen
i)
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Einrichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen a) Für den Betrieb gegenüber der Grundbetreuung neu­artige/ neue Risiken sind zu erwarten
b) Neuartige Gefahrenquellen können auftreten
c) Grundlegend veränderte Wirkungen auf die Arbeits­umgebung bzw. auf die Arbeits­plätze und Arbeits­abläufe
d) Bisherige Schutzmaß­nahmen können nicht/nur bedingt übertragen werden
e) Es bestehen keine standardisierten Lösungen
f) Es sind grundlegend veränderte Anforderungen an die Qualifikation/das arbeits­schutzgerechte Verhalten zu erwarten
g) Es wird eine grundlegend veränderte Organisation erforderlich
h) Es entstehen andere/neue Schnittstellen zu bestehenden Arbeitssystemen
i) Es entstehen neue Zuständigkeiten/ Verantwortlichkeiten
j)
2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien a) Für den Betrieb gegenüber der Grundbetreuung anders­artige/ neue Risiken sind zu erwarten
b) Neuartige Gefahrenquellen können auftreten
c) Veränderte Wirkungen auf die Arbeitsumgebung bzw. auf die Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
d) Bisherige Schutzmaßnahmen können nicht/nur bedingt übertragen werden
e) Es bestehen keine standardisierten Lösungen
f) Es sind völlig veränderte Anfor­derungen an die Qualifi­kation/ das arbeitsschutzgerechte Verhalten zu erwarten
g)
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren a) Für den Betrieb gegenüber der Grundbetreuung ander­sartige/ neue Risiken sind zu erwarten
b) Neuartige Gefahrenquellen können auftreten
c) Veränderte Wirkungen auf die Arbeitsumgebung bzw. auf die Arbeitsplätze und Arbeitsabläufe
d) Bisherige Schutzmaß­nahmen können nicht/nur bedingt übertragen werden
e) Es bestehen keine standardisierten Lösungen
f) Es sind völlig veränderte Anforderungen an die Qualifikation/das arbeitsschutzgerechte Verhalten zu erwarten
g) Es wird eine völlig veränderte Organisation erforderlich
h) Es entstehen andere/neue Schnittstellen zu bestehen­den Arbeitssystemen
i) Es entstehen neue Zuständigkeiten/ Verantwortlichkeiten
j)
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie zur Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung a) Erfordernisse zur Integ­ration in die Führungs­tätigkeit und zum Aufbau einer geeigneten Organi­sation, soweit Bedarf über die Grundbetreuung hinaus besteht
b) Betriebsspezifische Erfordernisse zur Implementierung eines Gesamtsystems der Gefährdungsbeurteilung
c) Grundlegende Verände­rungen zur Integration des Arbeitsschutzes in das Management
d) Einführung von Manage­mentprinzipien und -systemen mit Relevanz zum Arbeitsschutz
e) Integration des Arbeits­schutzes in bestehende Managementsysteme
f) Aufbau eines Arbeits­schutz­management­systems
g)
3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreichere Änderungen nach sich ziehen a) Fortschreiben der Gefähr­dungsbeurteilung erforderlich
b) Veränderungen in den bestehenden Arbeits­sys­temen sind erforderlich
c) Veränderungen in der Ausgestaltung einer geeigneten Organisation sind erforderlich
d)
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin a) Grundlegend neue Erkenntnisse zu Gefährdungen
b) Auswertung über­betrieblich auftretender Ereignisse (Großbrände, Epidemien, ...)
c) Neuartige Lösungs­kon­zepte zur Vermeidung/ Bekämpfung von Gefähr­dungen
d) Neuartige Ansätze zur Stärkung von Gesundheits­faktoren
e)
4 Betriebliche Aktionen, Maßnahmen, Programme
Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung a) Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunkt­programmen zur Bekämpfung von Gefährdungs­schwer­punkten: Anzahl der Exponierten gegenüber speziellen Gefährdungen (getrennt zu betrachten nach den verschie­denen Gefährdungen), zeitliche Häufigkeit der Expositionen
b) Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunkt­programmen zum sicherheits-/ gesundheits­gerechten Verhalten; Aktionen zur Kompetenzentwicklung/ Qualifi­zierung im Arbeitsschutz
c) Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunkt­programmen nach besonders schwerwiegenden Unfällen
d) Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunkt­programmen zur Gesundheitsförderung
e) Initiative, Entscheidung des Arbeitgebers bzw. Erfordernis zu Schwerpunkt­programmen zur Verbesserung der Arbeitskultur, des sozialen Umfeldes usw.
f) Programme, Strategien und Kampagnen zur Bewältigung von körperlichen Belastungen
g) Programme, Strategien und Kampagnen zur Bewältigung psychischer Belastungen
h) Verbesserungsbedarf der psychosozialen Belastungs-Beanspruchungs-Situation durch die sozialen Arbeitsbedingungen im Hinblick auf den Erhalt der gesundheitlichen Ressourcen
 
(Soziale Arbeitsbedingungen betreffen vor allem: positive soziale Bindungen, gegenseitige Unter­stützungsmöglichkeiten, Mitwirkungsmöglichkeiten am Arbeitsplatz, mitarbeiterorientierte Führungstätigkeit, Entwicklung der Unternehmenskultur)
i) Entwicklung eines betrieblichen Leitbildes zur Beschäftigung Älterer, einer entsprechenden Arbeitskultur
j)