Erklärung zur Barrierefreiheit
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 17.09.2020) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseiten: www.bgn-dguv2.de.
Konformitätsstatus
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 17.09.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der aktuell laufenden Überarbeitung und Prüfung sind die Webseiten mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar. Die Webseiten werden aktuell nach den geltenden Anforderungen überarbeitet. Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.
Welche Teile sind nicht barrierefrei?
- Formularelemente sind nicht mit Beschriftungen verknüpft
- Seitenbereiche sind nicht überspringbar
- Der Text der Web-App zur Erklärung zur Barrierefreiheit, zum Feedback-Mechanismus sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit ist diese Web-App mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.
- Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist noch nicht in Leichter Sprache verfügbar.
Datum der Erstellung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 17.09.2020 erstellt.
Barriere mitteilen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen können Sie sich gerne per E-Mail an kommunikation@bgn.de wenden. Wir sind dankbar für Ihre Anregungen.
Zuständige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
Die Schlichtungsstelle nach § 16 des Gesetzes zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (BGG) hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.
Sie erreichen diese unter
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
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