Die Gesamtbetreuung besteht aus 2 Teilen:
1. Der Grundbetreuung
2. Der betriebsspezifischen Betreuung
Mit Hilfe dieses Programms können Sie Schritt für Schritt Ihren Betreuungsbedarf ermitteln.
Jeder Betrieb ist über seine jeweilige Betriebsart einer von drei Betreuungsgruppen zugeordnet. Die Gruppe sagt aus, wie viele Stunden pro Jahr je Beschäftigten der Betrieb für die Grundbetreuung veranschlagen muss:
Siehe dazu auch DGUV Vorschrift 2
- Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und
- Anhang 5
Gruppe I | : 2,5 Std./Jahr je Beschäftigten |
Gruppe II | : 1,5 Std./Jahr je Beschäftigten |
Gruppe III | : 0,5 Std./Jahr je Beschäftigten |
Siehe dazu auch DGUV Vorschrift 2
- Klassifikation der Wirtschaftszweige (WZ 2008) und
- Anhang 5
Gesamtbetreuung = Grundbetreuung + betriebsspezifische Betreuung
Während bei der Grundbetreuung der zeitliche Umfang vorgegeben ist, wird der zeitliche Umfang der betriebsspezifischen Betreuung von den speziellen Erfordernissen des Betriebes bestimmt.
Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss an die konkrete betriebliche Situation angepasst werden.
Orientierungswerte für den zeitlichen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung, die auf Erfahrungen der BGN beruhen, sind:
Während bei der Grundbetreuung der zeitliche Umfang vorgegeben ist, wird der zeitliche Umfang der betriebsspezifischen Betreuung von den speziellen Erfordernissen des Betriebes bestimmt.
Der Umfang der betriebsspezifischen Betreuung muss an die konkrete betriebliche Situation angepasst werden.
Orientierungswerte für den zeitlichen Umfang der betriebsspezifischen Betreuung, die auf Erfahrungen der BGN beruhen, sind:
Gruppe I: | 20 % des Grundbetreuungsumfangs |
Gruppe II: | 10 % des Grundbetreuungsumfangs |
Gruppe III: | 15 % des Grundbetreuungsumfangs |
Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von
> nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5
> nicht mehr als 30 Stunden sind mit 0,75
zu berücksichtigen.
> nicht mehr als 20 Stunden sind mit 0,5
> nicht mehr als 30 Stunden sind mit 0,75
zu berücksichtigen.
Diese branchenspezifischen Betreuungsermittlungen enthalten denjenigen Aufgaben/Leistungen, die nach Erfahrungen der BGN in der jeweiligen Branche relevant sind.
Bitte prüfen Sie, ob diese Verteilung für Ihren Betrieb übernommen werden kann. Wenn nicht, führen Sie bitte die Ermittlung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung anhand der Standard-Listen für alle Branchen durch.
Bitte prüfen Sie, ob diese Verteilung für Ihren Betrieb übernommen werden kann. Wenn nicht, führen Sie bitte die Ermittlung der Grundbetreuung und betriebsspezifischen Betreuung anhand der Standard-Listen für alle Branchen durch.
1 hier Mindeststundenzahl, die auf den Betriebsarzt bzw. die Sicherheitsfachkraft entfallen muss. Gemeint ist nicht die Stundenzahl für die Grundbetreuung.