Betriebsärztliche und sicherheitstechnische Regelbetreuung
in Betrieben mit mehr als 10 Beschäftigten
Unternehmen:
Anzahl Mitarbeiter:

Verteilungsrechner
 
 
davon
 
 
Einsatzzeit Grundbetreuung Bisher verteilte Stunden h Sifa h BA

Grundbetreuung – Ermittlung und
Aufteilung

Aufgabenfeld Inhaltliche Leistung Zeit
gesamt

in h
Sifa-Leistungen Sifa-
Zeit

in h
BA-Leistungen BA-
Zeit

in h
1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung
Sifa     BA

  • Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
    Sifa     BA

  • Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
    Sifa     BA

  • Regelungen zur Durchführung entwickeln
    Sifa     BA

  • Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
    Sifa     BA

Unterstützung der Führungskräfte
Sifa     BA

  • Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
    Sifa     BA

  • Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
    Sifa     BA

  • Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
    Sifa     BA

  • Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
    Sifa     BA


80 %

20 %
1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
Sifa     BA

Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
Sifa     BA

Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen
Sifa     BA

Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
Sifa     BA

Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
Sifa     BA


80 %

20 %
1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)
Sifa     BA

Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)
Sifa     BA

Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
Sifa     BA


80 %

20 %
2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention
2.1 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen Erforderliche Arbeitsschutz­maßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)
Sifa     BA

  • In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen
    Sifa     BA

  • Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen
    Sifa     BA

  • Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen
    Sifa     BA

  • Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen
    Sifa     BA

  • Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen
    Sifa     BA

Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken
Sifa     BA

  • Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)
    Sifa     BA

  • Organisatorische Maßnahmen
    Sifa     BA

  • Hygienemaßnahmen
    Sifa     BA

  • Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
    Sifa     BA

  • Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)
    Sifa     BA

  • Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen
    Sifa     BA

Wirkungskontrollen durchführen
Sifa     BA

  • Durchführung überprüfen
    Sifa     BA

  • Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen
    Sifa     BA

  • Auf neue Gefährdungen überprüfen
    Sifa     BA


70 %

30 %
2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen ... z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung
Sifa     BA

Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf
Sifa     BA

  • Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen
    Sifa     BA

  • Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw.
    Sifa     BA

  • Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen
    Sifa     BA

  • Bereitstellung erforderlicher PSA
    Sifa     BA

  • Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung
    Sifa     BA

  • Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen
    Sifa     BA

Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheits­gesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise)
Sifa     BA

Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) beraten
Sifa     BA


90 %

10 %
3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere
Sifa     BA

Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen
Sifa     BA

Erstellung von Betriebsanweisungen
Sifa     BA

Entwicklung von Verhaltensregeln
Sifa     BA

Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug
Sifa     BA


70 %

30 %
3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken
Sifa     BA

auf die Benutzung der PSA hinwirken
Sifa     BA


50 %

50 %
3.3 Information und Aufklärung Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über
Sifa     BA

Unfall- und Gesundheitsgefahren
Sifa     BA

sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten
Sifa     BA

Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Sifa     BA


70 %

30 %
3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
Sifa     BA


0 %

100 %
4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
Sifa     BA

Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben
Sifa     BA

Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer)
Sifa     BA

Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sifa     BA

Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.)
Sifa     BA


80 %

20 %
4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb
Sifa     BA

Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Sifa     BA

Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen
Sifa     BA


90 %

10 %
4.3 Beratung zu erforder-lichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich
Sifa     BA

erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs.2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Sifa     BA

Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:
  • Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
  • Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer
    Sifa     BA

Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)
Sifa     BA


90 %

10 %
4.4 Kommunikation und Information sichern Insbesondere unterstützen beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses
Sifa     BA

Insbesondere unterstützen beim Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
Sifa     BA


90 %

10 %
4.5 Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere
Sifa     BA

in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)
Sifa     BA

für Investitions- und Planungsprozesse
Sifa     BA

für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben
Sifa     BA

für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)
Sifa     BA

für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Sifa     BA

für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)
Sifa     BA

für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern
Sifa     BA


80 %

20 %
4.6 Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei
Sifa     BA

Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)
Sifa     BA

Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen
Sifa     BA

Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)
Sifa     BA

Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer
Sifa     BA

Notfallmanagement, Störfallorganisation
Sifa     BA

Unfallmeldewesen
Sifa     BA

Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Sifa     BA


70 %

30 %
4.7 Ständige Verbesserung sicherstellen Unterstützen insbesondere bei
Sifa     BA

der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme
Sifa     BA

der Durchführung von Maßnahmen
Sifa     BA

der Bewertung von Stand und Entwicklung
Sifa     BA

der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen
Sifa     BA


80 %

20 %
5 Untersuchungen nach Ereignissen
5.1 Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle
Sifa     BA

Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)
Sifa     BA

Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen
Sifa     BA

Wegeunfälle
Sifa     BA


70 %

30 %
5.2 Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Sifa     BA


70 %

30 %
5.3 Verbesserungsvorschläge Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur
Sifa     BA

Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse
Sifa     BA

Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse
Sifa     BA

Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Sifa     BA


60 %

40 %
6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten
6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen Beobachtung und Auswertung von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung
Sifa     BA

Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik bezüglich
Sifa     BA

  • des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
    Sifa     BA

  • Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
    Sifa     BA

Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Arbeitsmedizin bezüglich
Sifa     BA

  • des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
    Sifa     BA

  • Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
    Sifa     BA


60 %

40 %
6.2 Beantwortung von Anfragen Beantwortung von Anfragen
Sifa     BA


90 %

10 %
6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
Sifa     BA


70 %

30 %
6.4 Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
Sifa     BA


90 %

10 %
7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten
7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)
Sifa     BA

Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Sifa     BA

Prüfung von Geräten nach BetrSichV
Sifa     BA

Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)
Sifa     BA

Unterweisung
Sifa     BA

Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren
Sifa     BA

Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten
Sifa     BA

Übertragung von Aufgaben
Sifa     BA

Kontrollen für Alleinarbeit
Sifa     BA


80 %

20 %
7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
Sifa     BA


100 %

0 %
7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
Sifa     BA


90 %

10 %
7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
Sifa     BA


60 %

40 %
8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen
8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
Sifa     BA


70 %

30 %
8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen
Sifa     BA

Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen
Sifa     BA

Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen
Sifa     BA

Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation
Sifa     BA

Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Sifa     BA


60 %

40 %
8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Sifa     BA


70 %

30 %
8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
Sifa     BA


80 %

20 %
8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
Sifa     BA


90 %

10 %
8.6 Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses Vorbereitung
Sifa     BA

Teilnahme
Sifa     BA

Auswertungen
Sifa     BA


60 %

40 %
9 Selbstorganisation
9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung) Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
Sifa     BA


80 %

20 %
9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen Wissensmanagement entwickeln und nutzen
Sifa     BA


90 %

10 %
9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
Sifa     BA


90 %

10 %
9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
Sifa     BA


90 %

10 %

Die angegebenen Prozentwerte basieren auf Erfahrungswerten der BGN und dienen der Orientierung. Es gilt aber Ihre eingegebene Stundenanzahl und -verteilung.