1 Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen) |
1.1 Unterstützung bei der Implementierung eines Gesamtkonzeptes zur Gefährdungsbeurteilung
|
Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung
Sifa
BA
- Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
Sifa
BA
- Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
Sifa
BA
- Regelungen zur Durchführung entwickeln
Sifa
BA
- Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
Sifa
BA
Unterstützung der Führungskräfte
Sifa
BA
- Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
Sifa
BA
- Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
Sifa
BA
- Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
Sifa
BA
- Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
Sifa
BA
|
|
Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
- Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
- Regelungen zur Durchführung entwickeln
- Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
Unterstützung der Führungskräfte
- Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
- Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
- Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
- Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
|
80 % |
Beratung des Arbeitgebers/Leiters des Betriebs bei der Organisation der Gefährdungsbeurteilung
- Zum Grundanliegen informieren und sensibilisieren
- Betriebliches Konzept zur Umsetzung entwickeln
- Regelungen zur Durchführung entwickeln
- Konzept zur Implementierung eines ständigen Verbesserungsprozesses entwickeln
Unterstützung der Führungskräfte
- Zum Grundanliegen, zu betrieblichem Konzept und zu Regelungen zur Durchführung informieren und sensibilisieren
- Führungskräfte zur eigenständigen Durchführung qualifizieren
- Hilfsmittel einschl. Dokumentationsvorlagen für Führungskräfte entwickeln und einführen; unter Beteiligung der Führungskräfte bedarfsgerecht anpassen
- Betriebliche Musterbeispiele entwickeln
|
20 % |
1.2 Unterstützung bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
|
Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
Sifa
BA
Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
Sifa
BA
Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen
Sifa
BA
Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
Sifa
BA
Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
Sifa
BA
|
|
Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen
Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
|
80 % |
Führungskräfte bei unterschiedlichen Anlässen direkt beraten
Fachkunde insbesondere bei der Gefährdungsermittlung, Risikobeurteilung und der Ableitung der erforderlichen Maßnahmen als Grundbetreuung einbringen
Motivierung der Beschäftigten zur Beteiligung unterstützen
Bei der Wirkungskontrolle erforderlicher Maßnahmen beraten
Bei der Dokumentation im Sinne von § 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) unterstützen
|
20 % |
1.3 Beobachtung der gelebten Praxis und Auswertung der Gefährdungsbeurteilung
|
Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)
Sifa
BA
Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)
Sifa
BA
Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
Sifa
BA
|
|
Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)
Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)
Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
|
80 % |
Stichprobenhaft prüfen, ob Beurteilungen der Arbeitsbedingungen bei den relevanten Anlässen in der vorgesehenen Qualität durchgeführt werden (Auditieren)
Auswertungen zusammenfassen und vergleichen sowie Verbesserungsbedarfe ableiten (z. B. im Rahmen des Jahresberichts)
Schwerpunktprogramme zur kontinuierlichen Verbesserung vorschlagen
|
20 % |
2 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung Verhältnisprävention |
2.1 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention an bestehenden Arbeitssystemen
|
Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)
Sifa
BA
- In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen
Sifa
BA
- Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen
Sifa
BA
- Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen
Sifa
BA
- Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen
Sifa
BA
- Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen
Sifa
BA
Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken
Sifa
BA
- Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)
Sifa
BA
- Organisatorische Maßnahmen
Sifa
BA
Sifa
BA
- Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
Sifa
BA
- Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)
Sifa
BA
- Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen
Sifa
BA
Wirkungskontrollen durchführen
Sifa
BA
Sifa
BA
- Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen
Sifa
BA
- Auf neue Gefährdungen überprüfen
Sifa
BA
|
|
Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)
- In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen
- Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen
- Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen
- Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen
- Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen
Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken
- Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)
- Organisatorische Maßnahmen
- Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)
- Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen
Wirkungskontrollen durchführen
- Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen
- Auf neue Gefährdungen überprüfen
|
70 % |
Erforderliche Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und Durchführung (Umsetzung) beobachten: Zustand der Arbeitssysteme ermitteln und beurteilen sowie Soll-Zustände festlegen im Hinblick auf Arbeitsmittel, Arbeitsstoffe, Arbeitsorganisation usw. (Erfüllung der Anforderungen nach § 4 ArbSchG)
- In regelmäßigen Abständen Begehungen durchführen, Gefährdungsermittlungen und -beurteilungen mit geeigneten Methoden; Gesundheitsfaktoren in Arbeitssystemen ermitteln und deren Potenziale beurteilen
- Arbeitsmittel, Betriebsanlagen, Arbeitsverfahren, Einsatz von Arbeitsstoffen, Arbeitsplatzgestaltung, soziale und sanitäre Einrichtungen überprüfen – unter Beachtung arbeitsphysiologischer, arbeitspsychologischer und sonstiger ergonomischer sowie arbeitshygienischer Fragen
- Arbeitsablauforganisation einschließlich Arbeitsaufgaben, -rhythmus und Arbeitszeit- und Pausengestaltung überprüfen
- Arbeitsstätten und Arbeitsumgebung überprüfen
- Personaleinsatz (Arbeitsplatzwechsel, Alleinarbeit) überprüfen
Lösungssuche unterstützen, Gestaltungsvorschläge unterbreiten. Durch- und Umsetzung begleiten und darauf hinwirken
- Technische Maßnahmen (Sicherheitstechnik, Ergonomie, einschließlich Instandhaltung der Schutzeinrichtungen)
- Organisatorische Maßnahmen
- Auswahl, Erprobung, Einsatz, Benutzung, Instandhaltung von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA)
- Gestaltung organisationsbezogener Gesundheitsfaktoren (Gestaltung von Arbeitsaufgaben, Arbeitsorganisation, Arbeitsumgebung zur Förderung der Gesundheit)
- Arbeitsplatzwechsel sowie Eingliederung und Wiedereingliederung behinderter Menschen
Wirkungskontrollen durchführen
- Wirksamkeit von durchgeführten Schutzmaßnahmen
- Auf neue Gefährdungen überprüfen
|
30 % |
2.2 Eigeninitiatives Handeln zur Verhältnisprävention bei Veränderung der Arbeitsbedingungen
|
... z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung
Sifa
BA
Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf
Sifa
BA
- Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen
Sifa
BA
- Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw.
Sifa
BA
- Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen
Sifa
BA
- Bereitstellung erforderlicher PSA
Sifa
BA
- Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung
Sifa
BA
- Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen
Sifa
BA
Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise)
Sifa
BA
Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) beraten
Sifa
BA
|
|
... z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung
Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf
- Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen
- Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw.
- Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen
- Bereitstellung erforderlicher PSA
- Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung
- Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen
Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise)
Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) beraten
|
90 % |
... z. B. bei Veränderungen von Arbeitsplätzen, Ersatzbeschaffung von Maschinen, Geräten, Änderung von Arbeitsverfahren, Veränderung betrieblicher Abläufe, Prozesse, Einführung von Arbeitsstoffen, Materialien, Veränderungen der Arbeitszeitgestaltung
Vor Inbetriebnahme bzw. Einführung prüfen auf
- Erfüllung von sicherheitstechnischen und ergonomischen Anforderungen
- Vorhandensein von Betriebsanleitungen, Betriebsanweisungen, Sicherheitsdatenblättern usw.
- Vorhandensein von Warn- und Gefahrenhinweisen
- Bereitstellung erforderlicher PSA
- Fortschreibung Gefährdungsbeurteilung
- Ggf. Ableitung ergänzender Maßnahmen
Auf grundlegende Änderungen im Sinne des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes (GPSG) prüfen und ggf. erforderliche Maßnahmen einfordern (einschl. Dokumentationen und Nachweise)
Zu Festlegungen von erforderlichen Prüfungen im Sinne der Betriebssicher-heitsverordnung (BetrSichV) beraten
|
10 % |
3 Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention |
3.1 Unterstützung bei Unterweisungen, Betriebsanweisungen, Qualifizierungsmaßnahmen
|
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere
Sifa
BA
Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen
Sifa
BA
Erstellung von Betriebsanweisungen
Sifa
BA
Entwicklung von Verhaltensregeln
Sifa
BA
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug
Sifa
BA
|
|
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere
Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Entwicklung von Verhaltensregeln
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug
|
70 % |
Hinwirken auf und Mitwirken bei insbesondere
Aufbau eines Unterweisungssystems und der Durchführung von Unterweisungen
Erstellung von Betriebsanweisungen
Entwicklung von Verhaltensregeln
Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen mit Arbeitsschutzbezug
|
30 % |
3.2 Motivieren zum sicherheits- und gesundheitsgerechten Verhalten
|
auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken
Sifa
BA
auf die Benutzung der PSA hinwirken
Sifa
BA
|
|
auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken
auf die Benutzung der PSA hinwirken
|
50 % |
auf sicherheitsgerechtes und gesundheitsgerechtes Verhalten hinwirken
auf die Benutzung der PSA hinwirken
|
50 % |
3.3 Information und Aufklärung
|
Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über
Sifa
BA
Unfall- und Gesundheitsgefahren
Sifa
BA
sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten
Sifa
BA
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
Sifa
BA
|
|
Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über
Unfall- und Gesundheitsgefahren
sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
|
70 % |
Beschäftigte informieren und aufklären insbesondere über
Unfall- und Gesundheitsgefahren
sicherheits- und gesundheitsgerechtes Verhalten
Sicherheits- und Schutzeinrichtungen
|
30 % |
3.4 Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
|
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
Sifa
BA
|
|
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
|
0 % |
Kollektive arbeitsmedizinische Beratung der Beschäftigten
|
100 % |
4 Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit |
4.1 Integration des Arbeitsschutzes in die Aufbauorganisation
|
Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
Sifa
BA
Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben
Sifa
BA
Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer)
Sifa
BA
Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sifa
BA
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.)
Sifa
BA
|
|
Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben
Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer)
Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.)
|
80 % |
Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Arbeitsschutz
Kontrolle der Erfüllung der Aufgaben
Gewährleistung der Beauftragtenorganisation (Arbeitsschutzorganisation: Betriebsarzt, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer)
Kooperationsverpflichtung der Führungskräfte mit Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber im Sinne des § 8 ArbSchG (Unteraufträge, Zeitarbeit, Baustellen u. Ä.)
|
20 % |
4.2 Integration des Arbeitsschutzes in die Unternehmensführung
|
Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb
Sifa
BA
Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Sifa
BA
Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen
Sifa
BA
|
|
Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb
Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen
|
90 % |
Entwicklung einer betrieblichen Arbeitsschutzstrategie durch die oberste Leitung und Bekanntmachen im Betrieb
Förderung des arbeitsschutzgerechten Führens
Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange bei strategischen und operativen Entscheidungen
|
10 % |
4.3 Beratung zu erforder-lichen Ressourcen zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
|
Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich
Sifa
BA
erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs.2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Sifa
BA
Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:
- Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer
Sifa
BA
Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)
Sifa
BA
|
|
Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich
erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs.2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:
- Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer
Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)
|
90 % |
Unterstützen bei der Organisation der Ressourcenbereitstellung, insbesondere hinsichtlich
erforderlicher Mittel (gemäß § 3 Abs.2 ArbSchG) zur Umsetzung der Arbeitsschutzmaßnahmen
Schaffen personeller Voraussetzungen und Sicherstellen erforderlicher Qualifikation:
- Mitwirken bei der Schulung der Sicherheitsbeauftragten
- Mitwirken bei der Schulung der Ersthelfer
Schaffen der organisatorischen Voraussetzungen für die Mitwirkungspflichten der Beschäftigen (gemäß § 3 Abs. 2 ArbSchG)
|
10 % |
4.4 Kommunikation und Information sichern
|
Insbesondere unterstützen beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses
Sifa
BA
Insbesondere unterstützen beim Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
Sifa
BA
|
|
Insbesondere unterstützen beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses
Insbesondere unterstützen beim Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
|
90 % |
Insbesondere unterstützen beim Einrichten und Betreiben des Arbeitsschutzausschusses
Insbesondere unterstützen beim Bereitstellen erforderlicher Informationen für alle Beteiligten
|
10 % |
4.5 Berücksichtigung der Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen
|
Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere
Sifa
BA
in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)
Sifa
BA
für Investitions- und Planungsprozesse
Sifa
BA
für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben
Sifa
BA
für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)
Sifa
BA
für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
Sifa
BA
für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)
Sifa
BA
für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern
Sifa
BA
|
|
Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere
in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)
für Investitions- und Planungsprozesse
für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben
für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)
für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)
für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern
|
80 % |
Unterstützen, um Arbeitsschutzbelange in betrieblichen Prozessen durch Regelungen organisatorisch sicherzustellen, insbesondere
in allen Produktions- und Dienstleistungsprozessen (Integration in den betrieblichen Alltag)
für Investitions- und Planungsprozesse
für Neubau-, Umbau-, Anbauvorhaben
für Beschaffung von Arbeitsmitteln (Maschinen, Anlagen, Werkzeuge, Arbeitsstoffe)
für Vergabe von Aufträgen an Fremdfirmen; Zusammenarbeit mehrerer Arbeitgeber
für Instandhaltung (z. B. Baulichkeiten, Maschinen, Anlagen)
für Einstellung neuer Mitarbeiter, Umsetzung von Mitarbeitern
|
20 % |
4.6 Betriebliche arbeitsschutzspezifische Prozesse organisieren
|
Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei
Sifa
BA
Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)
Sifa
BA
Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen
Sifa
BA
Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)
Sifa
BA
Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer
Sifa
BA
Notfallmanagement, Störfallorganisation
Sifa
BA
Unfallmeldewesen
Sifa
BA
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
Sifa
BA
|
|
Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei
Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)
Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen
Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)
Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer
Notfallmanagement, Störfallorganisation
Unfallmeldewesen
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
|
70 % |
Unterstützen, um arbeitsschutzspezifische Prozesse zu organisieren, insbesondere bei
Umgang mit dem Vorschriften- und Regelwerk zum Arbeitsschutz (Vorschriften- und Regelwerksmanagement)
Überwachen des Zustands der Arbeitsbedingungen
Umgang mit externen Vorgaben zum Arbeitsschutz (Auflagenmanagement)
Organisation der Ersten Hilfe; Einsatzplanung der Ersthelfer
Notfallmanagement, Störfallorganisation
Unfallmeldewesen
Organisation der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen
|
30 % |
4.7 Ständige Verbesserung sicherstellen
|
Unterstützen insbesondere bei
Sifa
BA
der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme
Sifa
BA
der Durchführung von Maßnahmen
Sifa
BA
der Bewertung von Stand und Entwicklung
Sifa
BA
der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen
Sifa
BA
|
|
Unterstützen insbesondere bei
der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme
der Durchführung von Maßnahmen
der Bewertung von Stand und Entwicklung
der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen
|
80 % |
Unterstützen insbesondere bei
der Ableitung und Vorgabe von Zielen aus der Bestandsaufnahme
der Durchführung von Maßnahmen
der Bewertung von Stand und Entwicklung
der Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen
|
20 % |
5 Untersuchungen nach Ereignissen |
5.1 Untersuchung nach Ereignissen, Ursachenanalysen und deren Auswertungen
|
Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle
Sifa
BA
Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)
Sifa
BA
Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen
Sifa
BA
Wegeunfälle
Sifa
BA
|
|
Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle
Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)
Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen
Wegeunfälle
|
70 % |
Meldepflichtige Unfälle, nicht-meldepflichtige Unfälle, Beinaheunfälle, Erste-Hilfe-Fälle, relevante Zwischenfälle ohne Personenschäden; speziell auch tödliche, lebensbedrohliche und Massenunfälle
Berufskrankheiten (Verdachtsfälle, anerkannte Berufskrankheiten)
Arbeitsbedingte Erkrankungen; Auswertung von Gesundheitsberichten von Krankenkassen
Wegeunfälle
|
30 % |
5.2 Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
|
Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Sifa
BA
|
|
Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
|
70 % |
Ermittlung von Unfallschwerpunkten sowie Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
|
30 % |
5.3 Verbesserungsvorschläge
|
Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur
Sifa
BA
Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse
Sifa
BA
Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse
Sifa
BA
Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
Sifa
BA
|
|
Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur
Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse
Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse
Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
|
60 % |
Ableiten von Verbesserungsvorschlägen aus den Analysen und Untersuchungen zur
Vermeidung der Wiederholung der eingetretenen Unfälle und Erkrankungen und anderer Ereignisse
Vermeidung vergleichbarer Unfälle, Erkrankungen und anderer Ereignisse
Bekämpfung von Unfallschwerpunkten und Schwerpunkten arbeitsbedingter Erkrankungen
|
40 % |
6 Allgemeine Beratung von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen, Beschäftigten |
6.1 Beratung zu Rechtsgrundlagen, Stand der Technik und Arbeitsmedizin, wissenschaftlichen Erkenntnissen
|
Beobachtung und Auswertung von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung
Sifa
BA
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik bezüglich
Sifa
BA
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
Sifa
BA
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
Sifa
BA
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Arbeitsmedizin bezüglich
Sifa
BA
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
Sifa
BA
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
Sifa
BA
|
|
Beobachtung und Auswertung von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik bezüglich
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Arbeitsmedizin bezüglich
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
|
60 % |
Beobachtung und Auswertung von Vorschriften und ihrer Weiterentwicklung
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik bezüglich
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
Beobachtung und Auswertung der Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Arbeitsmedizin bezüglich
- des Wissensstandes zu Gefährdungen und zu Gesundheitsfaktoren
- Fortschritt bei Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit einschl. menschengerechter Arbeitsgestaltung
|
40 % |
6.2 Beantwortung von Anfragen
|
Beantwortung von Anfragen
Sifa
BA
|
|
Beantwortung von Anfragen
|
90 % |
Beantwortung von Anfragen
|
10 % |
6.3 Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
|
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
Sifa
BA
|
|
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
|
70 % |
Verbreitung der Information im Unternehmen, einschließlich Teambesprechungen
|
30 % |
6.4 Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
|
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
Sifa
BA
|
|
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
|
90 % |
Externe Beratung zu speziellen Problemen des Arbeitsschutzes organisieren
|
10 % |
7 Erstellung von Dokumentationen, Erfüllung von Meldepflichten |
7.1 Unterstützung bei der Erstellung von Dokumentationen
|
Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)
Sifa
BA
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Sifa
BA
Prüfung von Geräten nach BetrSichV
Sifa
BA
Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)
Sifa
BA
Unterweisung
Sifa
BA
Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren
Sifa
BA
Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten
Sifa
BA
Übertragung von Aufgaben
Sifa
BA
Kontrollen für Alleinarbeit
Sifa
BA
|
|
Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Prüfung von Geräten nach BetrSichV
Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)
Unterweisung
Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren
Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten
Übertragung von Aufgaben
Kontrollen für Alleinarbeit
|
80 % |
Erfüllung spezieller Forderungen (z. B. Explosionsschutz-Dokument)
Untersuchung von Unfällen und Berufskrankheiten
Prüfung von Geräten nach BetrSichV
Unterstützung bei der Dokumentation von Zugangsberechtigungen zu besonders gefährlichen Arbeitsbereichen (§ 9 ArbSchG)
Unterweisung
Unterrichtung über Schutzmaßnahmen bei besonderen Gefahren
Freigabe von Anlagen usw. für spezielle Tätigkeiten
Übertragung von Aufgaben
Kontrollen für Alleinarbeit
|
20 % |
7.2 Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
|
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
Sifa
BA
|
|
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
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100 % |
Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten gegenüber den zuständigen Behörden und Unfallversicherungsträgern
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0 % |
7.3 Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
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Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
Sifa
BA
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Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
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90 % |
Dokumentation von Vorschlägen an den Arbeitgeber einschließlich Angabe des jeweiligen Umsetzungsstandes
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10 % |
7.4 Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
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Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
Sifa
BA
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Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
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60 % |
Dokumentation zur eigenen Tätigkeit und zur Inanspruchnahme der Einsatzzeiten
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40 % |
8 Mitwirken in betrieblichen Besprechungen |
8.1 Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
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Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
Sifa
BA
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Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
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70 % |
Direkte persönliche Beratung von Arbeitgebern
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30 % |
8.2 Teilnahme an Dienstgesprächen des Arbeitgebers mit seinen Führungskräften
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Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen
Sifa
BA
Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen
Sifa
BA
Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen
Sifa
BA
Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation
Sifa
BA
Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
Sifa
BA
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Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen
Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen
Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen
Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation
Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
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60 % |
Aufarbeitungen der bestehenden Risiken im Unternehmen sowie Gesundheitsfaktoren in den Arbeitssystemen
Umsetzung von Maßnahmen zu Sicherheit und Gesundheit in den Arbeitssystemen
Analysen der Verankerung des Arbeitsschutzes in allen Tätigkeiten und in die betrieblichen Führungsstrukturen
Planungen zu Veränderungen von Arbeitssystemen und der betrieblichen Organisation
Schlussfolgerungen für die Verbesserung von Sicherheit und Gesundheit
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40 % |
8.3 Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
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Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
Sifa
BA
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Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
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70 % |
Teilnahme an Besprechungen der betrieblichen Beauftragten entsprechend §§ 9, 10 und 11 Arbeitssicherheitsgesetz
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30 % |
8.4 Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
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Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
Sifa
BA
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Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
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80 % |
Teilnahme an sonstigen Besprechungen, einschließlich Betriebsversammlungen
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20 % |
8.5 Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
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Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
Sifa
BA
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Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
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90 % |
Nutzung eines ständigen Kontaktes mit Führungskräften
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10 % |
8.6 Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses
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Vorbereitung
Sifa
BA
Teilnahme
Sifa
BA
Auswertungen
Sifa
BA
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Vorbereitung
Teilnahme
Auswertungen
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60 % |
Vorbereitung
Teilnahme
Auswertungen
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40 % |
9 Selbstorganisation |
9.1 Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
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Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
Sifa
BA
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Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
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80 % |
Ständige Fortbildung organisieren (Aktualisierung und Erweiterung)
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20 % |
9.2 Wissensmanagement entwickeln und nutzen
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Wissensmanagement entwickeln und nutzen
Sifa
BA
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Wissensmanagement entwickeln und nutzen
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90 % |
Wissensmanagement entwickeln und nutzen
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10 % |
9.3 Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
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Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
Sifa
BA
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Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
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90 % |
Erfassen und Aufarbeiten von Hinweisen der Beschäftigten
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10 % |
9.4 Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
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Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
Sifa
BA
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Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
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90 % |
Erfahrungsaustausch insbesondere mit den Unfallversicherungsträgern und den zuständigen Behörden nutzen
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10 % |
Die angegebenen Prozentwerte basieren auf Erfahrungswerten der BGN und dienen der Orientierung. Es gilt aber Ihre eingegebene Stundenanzahl und -verteilung.