a) Feuerarbeiten in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen
b) Gefährliche Arbeiten an unter Druck stehenden Anlagen
c) Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen
d) Vielzahl von unterschiedlichen Quellen bzw. besondere gefahrbringende Bedingungen für spezifische Gefährdungen (z. B. Lärmquellen)
e) Vielzahl von unterschiedlichen Gefahrstoffen
f) Arbeitsplätze, an denen mit biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 4 gemäß Biostoffverordnung umgegangen wird
g) Arbeitsplätze mit speziellen Anforderungen an die Funktionsfähigkeit sowie an die Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen (Beispiel: umfangreiche Prüfungen nach BetrSichV – beachte insbesondere § 3 Absatz 6, sowie §§ 14 ff. BetrSichV)
h) Arbeiten unter Infektionsgefahren
i) Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen oder reproduktionstoxischen Gefahrstoffen gemäß Gefahrstoffverordnung erfordern
j) Umgang mit ionisierender Strahlung, Arbeiten im Bereich elektromagnetischer Felder
k) Gefährliche Arbeitsgegenstände (Abmessungen, Gewichte, Oberflächenbeschaffenheit, thermische Zustände, …) bzw. besondere gefahrbringende Bedingungen im Umgang
l) Alleinarbeit
m) Arbeiten an hohen Masten, Türmen und an anderen hochgelegenen Arbeitsplätzen
n) Andere Tätigkeiten und Arbeitsplätze, die besondere Schutzmaßnahmen erfordern
o) Andere gefährliche Arbeiten (Schweißen in engen Räumen, Sprengarbeiten, Fällen von Bäumen, Arbeiten unter Spannung…)