Arbeitszeitgruppen
Kopfzahl der Beschäftigten
Maßgebende Beschäftigtenzahl
Beschäftigte bis 20 h / Woche
(zu 50% gerechnet)
Beschäftigte mit 20 bis 30 h / Woche
(zu 75% gerechnet)
Beschäftigte mit mehr als 30 h / Woche
(zu 100% gerechnet)
Gesamtergebnis
Für Sie kommt die vereinfachte Form der Regelbetreuung infrage. In dieser müssen Sie die Einsatzzeiten von Sifa und Betriebsarzt nicht berechnen.
Für Sie kommt die Regelbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 infrage. Berechnen Sie im weiteren Verlauf die Einsatzzeiten von Sifa und Betriebsarzt.